Fiduciaire Eurolux
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen
Beginn Ihrer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit in Luxemburg
Wer eine gewerbliche, handwerkliche oder ggf. freie Berufstätigkeit selbstständig oder in Gesellschaftsform ausüben will, benötigt eine Niederlassungsbewilligung (autorisation d’établissement). Diese wird auf Antrag von der Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen (Direction générale des Classes moyennes) ausgestellt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis. Je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeit beraten und unterstützen wir Sie auch gerne bei der Beantragung von Sondergenehmigungen, wie z. B. dem Ausschank von alkoholischen Getränken (Schnapserlaubnis). Darüber hinaus kümmern wir uns gerne um die erforderliche Erstanmeldung (déclaration initiale) Ihres Unternehmens Luxemburgische Registrierungs-, Nachlass- und Mehrwertsteuerbehörde (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA – AED) und erstellen die erforderlichen monatlichen , vierteljährliche und/oder jährliche Mehrwertsteuererklärungen.