Fiduciaire Eurolux
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen
Firmengründung
EUROLUX verfügt über langjährige und solide Erfahrung bei der Gründung von Luxemburger Unternehmen. Unsere Firmenverwaltung (Département de l’administration des sociétés) unterstützt Sie dabei und übernimmt für Sie alle administrativen und rechtlichen Formalitäten sowie Schritte rund um die Gründung Ihres Unternehmens, beginnend mit dem Entwurf der Satzung, bis hin zur Gründung und dauerhaften Verwaltung Ihrer Gesellschaft Ihr Unternehmen im Großherzogtum Luxemburg.
Ob es sich um eine der häufigsten Gesellschaftsformen im Großherzogtum Luxemburg handelt, wie etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) oder eine Aktiengesellschaft (société anonyme),eine andere Art von juristischer Person, z. B. eine gemeinnützige Vereinigung (association sans but lucratif), oder ob Sie beabsichtigen, eine luxemburgische Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung zu gründen, wir beraten Sie gerne, welche Gesellschaftsform für Ihre Zwecke die richtige ist und erstellen einen Gesellschaftsvertrag, der genau Ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.
Im Einzelnen bieten wir im Rahmen der Gründung Ihres Unternehmens folgende Leistungen an:
MEHRWERTSTEUERERKLÄRUNG - ERKLÄRUNG TVA
- Spezifische Beratung bei der Wahl der zu gründenden luxemburgischen Gesellschaft
Gemeinsam mit Ihnen beantworten wir eine Reihe von Fragen rund um Ihre Bedürfnisse:
- Welche Unternehmensform und welche Unternehmensform ist die richtige für Sie?
- Wie soll die Firma heißen; ist es noch verfügbar?
- Wo soll das Unternehmen ansässig sein?
- Was möchten Sie mit Ihrem Unternehmen erreichen?
- was ist der zweck des unternehmens?
- Bei einer Holdinggesellschaft: «SOPARFI» oder «SPF»?
- In welcher Höhe soll das
- Gesellschaftskapital gezeichnet und eingezahlt werden; gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital oder individuell festgelegtes Kapital; wie soll das gehen?
- Wie soll das Kapital aufgeteilt werden; Soll es genehmigtes Kapital geben?
- Bei einer Aktiengesellschaft: Art der Aktien – Namensaktien oder Inhaberaktien?
- Muss das Kapital bei der Gründung eingezahlt werden?
- wenn ja, wie viel?
- Wer soll Aktionär/Geschäftsführer oder Aktionär/Vorstand sein?
- Wie viele Personen werden benötigt?
Ist ein interner - Wirtschaftsprüfer (commissaires aux comptes) oder zugelassener Wirtschaftsprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) gesetzlich vorgeschrieben?
- Dauer des ersten Geschäftsjahres nach der Gründung?
- Sprache der Satzung; einsprachig oder mehrsprachig?
- Sonstige Besonderheiten?
- Erstellung der Satzung
- Koordination und Terminvereinbarung mit dem Notariat sowie Präsenz und Vertretung vor Ort
- Anmeldung beim Zentralamt für Soziale Sicherheit (CCSS)
- Erstellung eines Verzeichnisses der Anteilsinhaber oder einer Bescheinigung für Namens- oder Inhaberaktien
- Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierungs-, Nachlass- und Umsatzsteuerbehörde
- (Verwaltung von Registrierung, Domains und TVA - AED).
- Antrag auf Gewerbeerlaubnis
- Bestellung eines Handelsregisterauszugs (RCS)
- Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE)