Fiduciaire Eurolux
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen
Mitteilung über die Entsendung von Arbeitnehmern (« ITM-MELDUNG »)
Ein in der EU oder einem gleichgestellten Staat niedergelassenes Unternehmen kann nach Erledigung bestimmter Formalitäten seine Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, um gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen zu erbringen. Diesbezüglich muss der Arbeitgeber zu Beginn der Arbeit in Luxemburg einerseits die Aufsichtsbehörde für Arbeit und Bergbau (Inspection du travail et des mines – ITM) informieren und jeden Arbeitnehmer registrieren, und andererseits , benennen Sie eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Luxemburg („Referenzperson“), die als Kommunikator mit dem ITM und den anderen zuständigen Behörden fungiert.
Unter anderem bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Registrierung auf der elektronischen Plattform « e-Détachement »
- Einrichtung von Entsendungen und Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Erlangung des Sozialausweises (badge social), den jeder Arbeitnehmer mit sich führen muss
- Mitteilung an die Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen (Direction générale des Classes moyennes) des Wirtschaftsministeriums (Ministère de l'Economie)
- Registrierung bei der luxemburgischen Registrierungs-, Nachlass- und Mehrwertsteuerbehörde (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA – AED) und Beantragung einer luxemburgischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Meldung der Entsendung von Arbeitnehmern an die Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines – ITM)