Fiduciaire Eurolux

Unsere Leistungen

Steuerrückzahlungen

Wir erstellen für Sie alle Ihre Steuererklärungen auf Basis des Jahresabschlusses sowie der obligatorischen und für jede Steuerzahlergruppe spezifischen Anlagen. Insbesondere analysieren wir für Sie systematisch die verschiedenen Möglichkeiten, von etwaigen steuerlichen Vergünstigungen und Vorteilen zu profitieren.

Mehrwertsteuererklärungen

Neben der Erstanmeldung (déclaration initiale) Ihres Unternehmens bei der luxemburgischen Registrierungs-, Nachlass- und Mehrwertsteuerbehörde (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA – AED) können wir Sie auch bei der Erstellung Ihrer monatliche, vierteljährliche und/oder jährliche Umsatzsteuererklärung. Unsere Arbeit umfasst insbesondere auch die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen zu den jeweiligen Erklärungen, die in den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Februar 1979 über die Mehrwertsteuer (Loi du 12 février 1979concernant la taxe sur la valeur ajoutée) vorgesehen sind.

Wir erstellen auch die erforderlichen (monatlich oder vierteljährlich) zusammenfassenden Meldungen über Ihre Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU.

Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch die notwendigen „Intrastat“-Meldungen bei der Intrastat-Abteilung (Service Intrastat) des Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques – STATEC), wo Ihre Transaktionen eingehen der innergemeinschaftliche Handel ist monatlich zu melden.

Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Luxemburg entweder ganz einstellen oder unter stark veränderten Bedingungen fortsetzen möchten, werden wir für Sie eine ordnungsgemäße Unterlassungserklärung abgeben oder Ihr Unternehmen ordnungsgemäß abmelden.

Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung

Die Körperschaftssteuer (impôt sur le revenu des collectivités) ist eine spezifische proportionale Steuer, die auf der Grundlage des erwirtschafteten Betriebsgewinns berechnet und von der luxemburgischen Steuerbehörde (Administration des Contributions Directes – ACD) erhoben wird. Sie betrifft nicht nur luxemburgische Unternehmen, sondern auch Betriebsstätten ausländischer Unternehmen (im Großherzogtum Luxemburg).

Die kommunale Gewerbesteuer (impôt commercial commun) wird ebenfalls auf Basis des erzielten Betriebsgewinns berechnet, der jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Sie wird vom Luxemburger Finanzamt (Administration des Contributions Directes – ACD) für die jeweilige Gemeinde erhoben.

In bestimmten Konstellationen kommt eine Steuergutschrift infrage.

Wir analysieren für Sie, ob diese Option für Ihr Unternehmen geeignet ist.

Einkommensteuererklärung

Die Nettovermögenssteuer (impôt sur la fortune) richtet sich nach dem Nettovermögen des Betriebs und wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir für Sie eine Vermögenssteuerermäßigung aushandeln.

Erklärung zur Abonnementsteuer

Diese Steuer ist eine Registrierungssteuer auf die Handelbarkeit von Wertpapieren und betrifft beispielsweise nur Familienvermögensverwaltungsgesellschaften (société de gestion de patrimoine familial).

Wir beraten Sie gerne, ob dies eine geeignete Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben ist. Gegebenenfalls werden wir diese Erklärungen im Namen Ihres Unternehmens abgeben und bei der luxemburgischen Registrierungs-, Nachlass- und Mehrwertsteuerbehörde einreichen (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA – AED).

Quellensteuererklärung auf Kapitalerträge

Sobald eine Dividende oder ähnliche Zahlung – vgl. Artikel 146 des geänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer (Loi modifiée du 4 décembre 1967concernant l’impôt sur le revenu (L.I.R.) – in Ihrem Unternehmen ausgeschüttet wird, muss eine Quellensteuererklärung eingereicht und die Steuer bezahlt werden.

Wir beraten Sie gerne über den einzubehaltenden Betrag und reichen die entsprechende Quellensteuererklärung in Ihrem Namen beim Luxemburger Finanzamt (Administration des Contributions Directes – ACD) ein

Rechtsmittel in Steuersachen

Auch in dieser Phase bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an und lassen Sie von unserer Erfahrung profitieren.

Zunächst prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und beraten Sie, wie Sie am besten vorgehen können.

Grundsätzlich gibt es zwei Vorgehensweisen, je nachdem wie weit das Verfahren fortgeschritten ist:

Beschwerde gegen den Verwaltungsakt (BESCHWERDE)

Wir analysieren zunächst die zugrunde liegenden Bescheide der Finanzämter (Administration des Contributions Directes bzw. Adminstration de l’Enregistrement et des Domaines) und prüfen die Erfolgsaussichten einer Anfechtung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen; insbesondere bei Abweichungen zwischen den erhaltenen Steuerbescheiden und den eingereichten Erklärungen (direkte Steuern oder Mehrwertsteuer).

Fällt der Bescheid für Sie negativ aus und wollen Sie beim Verwaltungsgericht eine Änderung anfechten, empfehlen wir Ihnen eine spezialisierte Steuerkanzlei, die Ihre Interessen bestmöglich vertreten kann.

Formaler hierarchischer Appell

Bei Festsetzungen von Zuschlägen oder Bußgeldern durch das Finanzamt stellen wir nach entsprechender Prüfung einen Antrag auf Herabsetzung oder Aufhebung des ggf. verhängten Bußgeldes. Dabei geht es nicht darum, die Rechtsgrundlage der getroffenen Entscheidung anzufechten, sondern darum, in Ihrem Namen unser Bestes zu tun, um eine Änderung der Entscheidung aufgrund von Ermessenserwägungen zu erreichen.

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Legal Mention

Siège social : 196, rue de Beggen, L-1220 Luxembourg
Fiduciaire d’Expertise comptable, inscrit auprès de l’Ordre des Experts-Comptables luxembourgeois
Administrateur délégué : Françoise GOOSSE
Forme juridique : Société Anonyme
Numéro de TVA intracommunautaire : LU14641813
Matricule fiscal : 1990 2203 993
Immatriculée au Registre de Commerce sous le numéro B 34752
Autorisation d’établissement : n°00113087/1