Fiduciaire Eurolux
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen
Domizilierung
Die Ansässigkeit einer Gesellschaft im Großherzogtum Luxemburg wird durch das Gesetz vom 31. Mai 1999 zur Regelung der Ansässigkeit von Gesellschaften (Loi du 31 mai 1999 régissant la domiciliation des sociétés) streng geregelt.
Artikel 1 des Gesetzes sieht Folgendes vor:
„Errichtet ein Unternehmen bei einem Dritten einen Sitz, um dort im Rahmen seines Unternehmensgegenstandes eine Tätigkeit auszuüben, und erbringt dieser Dritte im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit Dienstleistungen, so sind das Unternehmen und dieser Dritte, genannt die Domizilierungsstelle, sind verpflichtet, einen sogenannten Domizilierungsvertrag schriftlich abzuschließen.”
Domizilinhaber kann nur ein registrierter Angehöriger der im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenen reglementierten Berufe sein.
Die EUROLUX-Gruppe ist sowohl als Wirtschaftsprüfer (Expert-comptable) als auch als zugelassener Wirtschaftsprüfer (Réviseurs d’entreprises agréés) in der Lage, Ihr Unternehmen legal und gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu begründen, sofern bestimmte Vorschriften und Verpflichtungen bestehen eingehalten. Dies ist eine geeignete Lösung für Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit keine eigenen Räumlichkeiten benötigen, wie z. B. Handelsunternehmen, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, in Luxemburg über physische Räumlichkeiten zu verfügen.
Im Einzelnen bieten wir für die Ansiedlung Ihres Unternehmens folgende Leistungen an:
Im Einzelnen bieten wir für die Ansiedlung Ihres Unternehmens folgende Leistungen an:
- Bereitstellung eines eingetragenen Firmensitzes in unseren Büros.
- Administrative Dienstleistungen wie Empfang und Weiterleitung Ihrer Post.
- Entgegennahme von Telefonanrufen einschließlich eines mehrsprachigen Telefondienstes.
- Bereitstellung von Konferenzräumen für ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen der Gesellschafter oder Aktionäre,
- für Vorstands- oder Vorstandssitzungen.
- Aufbewahrung von Gesellschaftsunterlagen, wie Aktienregister oder Zertifikat für Namens- oder Inhaberaktien, Protokolle
- Hauptversammlungen sowie von Geschäftsführer- oder Aufsichtsratssitzungen.
Ist Ihr Handelsunternehmen gesetzlich verpflichtet, eine physische Niederlassung in Luxemburg zu haben, beispielsweise für den Fall, dass Ihre gewerbliche Tätigkeit eine Niederlassungserlaubnis erfordert?
Um als feste Niederlassung im Großherzogtum Luxemburg zu gelten, muss die Gesellschaft eigene und reale Räumlichkeiten bewohnen. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen nach Verfügbarkeit gerne geeignete Büroräume für Ihr Unternehmen in den Gemeinden Bereldingen oder Walferdingen zu einem fairen und wettbewerbsfähigen Preis in verkehrsgünstiger Lage zur Miete an.